Bevorzugung einer Flüchtlingsgruppe zu Lasten der Steuerzahler
Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge in das SGB-II–Leistungssystem und die gesetzliche Krankenversicherung. Durch diesen sogenannten Rechtskreiswechsel von Sozialämtern mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zu Jobcentern mit SGB-II–Leistungen wird der Leistungsumfang für Ukraine-Flüchtlinge […]