Gericht untersagt AfD-BeobachtungHaldenwang und Seehofer müßten zurücktreten
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gegen den Verfassungsschutz zugunsten der AfD zeigt: Bundesinnenminister Seehofer und Verfassungsschutzchef Haldenwang haben verfassungswidrig in die Rechte der größten Oppositionspartei im Bundestag eingegriffen. Ihr Rücktritt wäre jetzt fällig. Ein Kommentar von JF-Chefredakteuer Dieter Stein.